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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2013 - L 37 SF 82/12 EK R   

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https://dejure.org/2013,39934
LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2013 - L 37 SF 82/12 EK R (https://dejure.org/2013,39934)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2013 - L 37 SF 82/12 EK R (https://dejure.org/2013,39934)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - L 37 SF 82/12 EK R (https://dejure.org/2013,39934)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 198 Abs 1 S 1 GVG, § 198 Abs 1 S 2 GVG, § 198 Abs 2 S 1 GVG, § 198 Abs 2 S 3 GVG, § 198 Abs 3 GVG
    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene Verfahrensdauer - Gestaltungsspielraum des Richters - erforderliche Ermittlungen - Terminierung - Verfahrensförderungspflicht - Altfall - Übergangsregelung - Beendigung des Verfahrens kurz nach Erhebung ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    §§ 198 ff ÜberlVfRSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens; Unangemessenheit der Verfahrensdauer; Ermittlungspflichten des Richters; Entschädigungsanspruch bei Erledigung vor Ablauf der Sechsmonatsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens; Unangemessenheit der Verfahrensdauer; Ermittlungspflichten des Richters; Entschädigungsanspruch bei Erledigung vor Ablauf der Sechsmonatsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Überlange Verfahrensdauer - Mehrere Klagen auf Entschädigung erfolgreich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 KL

    Überlanges Gerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - unangemessene Dauer -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2013 - L 37 SF 82/12
    Allerdings reichen die in § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG benannten Umstände nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 und 2/12 KL -, zitiert nach juris, jeweils Rn. 25 ff. und m.w.N.), der der Senat sich anschließt, zur Ausfüllung des Begriffs der unangemessenen Verfahrensdauer in § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG nicht aus.

    Soweit teilweise eine monatsweise Betrachtung im Hinblick auf den auf das Jahr abstellenden Gesetzeswortlaut nicht für möglich erachtet wird (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.11.2012 - L 10 SF 5/12 ÜG - juris, Rn. 246 ff.), folgt der Senat dem nicht (so auch BSG, Urteile vom 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 und 2/12 KL - juris, jeweils Rn. 49 ff. m.w.N.).

  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2013 - L 37 SF 82/12
    Insbesondere durfte diese Übertragung durch eine Verwaltungsanweisung vorgenommen werden; ein Gesetz war nicht erforderlich (so BFH, Urteil vom 17.04.2013 - X K 3/12 - juris, Rn. 30 ff. für die vorher geltende Anordnung über die Vertretung des Landes Berlin im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz vom 20.09.2007, Amtsblatt Berlin 2007, 2641).

    Indes hat der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 17.04.2013 - X K 3/12 - juris, Rn. 46 ff.) bereits entschieden, dass die Erledigung vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist jedenfalls in den Fällen, die eine bereits vor Inkrafttreten des GRüGV eingetretene Verzögerung betreffen, einem Entschädigungsanspruch nicht entgegenstehen könne.

  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2013 - L 37 SF 82/12
    Indes ist auch zu berücksichtigen, dass das Verfahren zum Zeitpunkt der (erneuten) Einstufung als entscheidungsreif im September 2010 bereits seit etwa dreieinhalb Jahren anhängig war und mit zunehmender Dauer des Verfahrens die an die Angemessenheit zu stellenden Anforderungen steigen (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20.07.2000 - 1 BvR 352/00 - juris, Rn. 11 sowie vom 02.12.2011 - 1 BvR 314/11 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 02.12.2011 - 1 BvR 314/11

    Überlange Dauer eines Gerichtsverfahrens verletzt Grundrecht auf effektiven

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2013 - L 37 SF 82/12
    Indes ist auch zu berücksichtigen, dass das Verfahren zum Zeitpunkt der (erneuten) Einstufung als entscheidungsreif im September 2010 bereits seit etwa dreieinhalb Jahren anhängig war und mit zunehmender Dauer des Verfahrens die an die Angemessenheit zu stellenden Anforderungen steigen (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20.07.2000 - 1 BvR 352/00 - juris, Rn. 11 sowie vom 02.12.2011 - 1 BvR 314/11 -, juris, Rn. 7).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - L 10 SF 5/12

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Altverfahren - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2013 - L 37 SF 82/12
    Soweit teilweise eine monatsweise Betrachtung im Hinblick auf den auf das Jahr abstellenden Gesetzeswortlaut nicht für möglich erachtet wird (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.11.2012 - L 10 SF 5/12 ÜG - juris, Rn. 246 ff.), folgt der Senat dem nicht (so auch BSG, Urteile vom 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 und 2/12 KL - juris, jeweils Rn. 49 ff. m.w.N.).
  • EGMR, 29.03.2006 - 36813/97

    SCORDINO c. ITALIE (N° 1)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2013 - L 37 SF 82/12
    Im Übrigen habe der EGMR im Urteil vom 29. März 2006 (36813/97 - Scordino/Italien -, NJW 2007, 1259, Rn. 185) ausgeführt, dass in Ländern, in denen eine Konventionsverletzung wegen der Dauer des Verfahrens schon eingetreten sei, ein nur auf Beschleunigung gerichteter Rechtsbehelf, so wünschenswert er für die Zukunft sei, zur Wiedergutmachung nicht ausreiche, wenn das Verfahren offensichtlich schon übermäßig lang gedauert habe.
  • EGMR, 29.05.2012 - 53126/07

    TARON v. GERMANY

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2013 - L 37 SF 82/12
    Er führe aber zugleich aus, dass er diese Position in Zukunft überprüfen werde, was insbesondere von der Fähigkeit der innerstaatlichen Gerichte abhängig sei, im Hinblick auf das GRüGV eine konsistente und den Erfordernissen der EMRK entsprechende Rechtsprechung zu etablieren (so ausdrücklich Entscheidung des EGMR vom 29.05.2012, 53126/07 - Taron/Deutschland -, EuGRZ 2012, 514, Rn. 45).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 37 SF 274/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Altfall - Verzögerungsrüge - Unverzüglichkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2013 - L 37 SF 82/12
    Der Kläger hat am 03. Januar 2012 und damit unverzüglich ab Inkrafttreten des GRüGV Verzögerungsrüge erhoben (vgl. Urteile des Senats vom 02.08.2013 - L 37 SF 274/12 EK AS, Rn. 43 ff. und - L 37 SF 252/12 EK AL, Rn. 28 ff., juris, wonach im Falle einer anwaltlichen Vertretung im Ausgangsverfahren die Verzögerungsrüge innerhalb eines Monats ab Inkrafttreten des GRüGV am 03.12.2011 zu erheben ist).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 37 SF 252/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Altfall - Verzögerungsrüge - Unverzüglichkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2013 - L 37 SF 82/12
    Der Kläger hat am 03. Januar 2012 und damit unverzüglich ab Inkrafttreten des GRüGV Verzögerungsrüge erhoben (vgl. Urteile des Senats vom 02.08.2013 - L 37 SF 274/12 EK AS, Rn. 43 ff. und - L 37 SF 252/12 EK AL, Rn. 28 ff., juris, wonach im Falle einer anwaltlichen Vertretung im Ausgangsverfahren die Verzögerungsrüge innerhalb eines Monats ab Inkrafttreten des GRüGV am 03.12.2011 zu erheben ist).
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